Spezial-Anwaltskanzlei für Strafrecht in München
Als Beschuldigter im Strafverfahren in München brauchen Sie dringend einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihre Interessen wahrnimmt und Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht vertritt.
Rechtsanwalt Markus Chilcott
Kanzleiinhaber von Chilcott Rechtsanwälte
Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Leib und Seele seit 2006
"Meine Mitarbeiter und ich garantieren eine herausragende Fachkunde und eine bestmögliche Betreuung im gesamten Strafverfahren."
Sachkenntnis und Erfahrung in Nürnberg
Ich berate und vertrete Sie kompetent und engagiert:
- Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub usw.)
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogenstrafrecht)
- Jugendstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht (z.B. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Drogen oder Trunkenheit im Verkehr)
und bei allen anderen strafrechtlichen Sachverhalten.
Durch meine 20jährige Erfahrung als Strafverteidiger und meine regelmäßige Fortbildung erreiche ich auch für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Egal was Ihnen auch vorgeworfen wird, Sie können sich immer vertrauensvoll an mich wenden.
Herzlichst, Ihr Rechtsanwalt Markus Chilcott
Beratung, Vertretung und Verteidigung durch spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt
Herausragende Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Strafrechts
Kostenlose telefonische Erstberatung in Strafsachen
Erreichbarkeit der Kanzlei täglich 24 Stunden (auch Wochenende und Feiertage)
Direktkontakt per Whatsapp
Anwaltszulassung vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und vor dem Bundesgerichtshof (in Strafsachen)
auch Übernahme von Pflichtverteidigungen
zinslose Ratenzahlungen möglich
An Ihrer Seite in München – schnell und erfolgreich
Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ladung, einer Festnahme oder Anklage sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben. Rufen Sie mich schnellstmöglich an. Je früher ich für Sie tätig werden kann, desto mehr kann ich für Sie erreichen!
Ich fordere umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte an und erläutere Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist.
So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Sollte es zur Verhandlung kommen, erkläre ich Ihnen deren Ablauf und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.
Kompetente Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Markus Chilcott hat eine sehr langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger.
Bereits während seiner Referendarsausblidung hat der den Fachanwaltslehrgang Strafrecht erfolgreich absolviert.
Seine praktische Ausbildung hat er unter anderem bei dem legendären Hamburger Strafverteidiger Uwe Maeffert absolviert.
Rechtsanwalt Markus Chilcott hat mit hohem persönlichem Engagement schon in zahlreichen Strafverfahren einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erreichen können.
Nutzen Sie unser Expertenwissen und fordern Sie jetzt gleich einen umgehenden Rückruf an, um Ihre persönliche kostenfreie Erstberatung zu erhalten!
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden. Versprochen.
Häufig gestellte Fragen zum Strafverfahren
Was ist das Besondere am Strafverfahren?
Im Strafverfahren streiten nicht zwei Bürger, sondern der Staat sieht bei einem Bürger den Verdacht einer Straftat und führt deswegen ein Strafverfahren gegen den Bürger. Der Verdacht kann sich ergeben durch eine Strafanzeige eines anderen Bürgers, aber auch durch sonstige (vermeintliche) Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll, Steuerfahndung etc.).
Welches sind meine zentralen Rechte im Strafverfahren?
Der Verdächtige im Strafverfahren heißt Beschuldigter. Die zentralen Rechte sind, keine Aussage machen zu müssen, und in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt als Verteidiger an der Seite haben zu dürfen.
Welches sind die Grundregeln für mich als Beschuldigter im Strafverfahren?
Von Ihrem Recht zu Schweigen sollten Sie zunächst immer Gebrauch machen! Eine Aussage ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt ist immer falsch. Eine Aussage kann, sofern es Sinn macht, noch zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens nachgeholt werden. Zuvor muss ich als Ihr Verteidiger aber die Akten Ihres Falles eingesehen haben, um Ihnen einen zutreffenden Rat geben zu können.
Was kann ein Rechtsanwalt im Strafrecht für mich tun?
Der Rechtsanwalt eines Beschuldigten im Strafverfahren wird Verteidiger genannt. Der Verteidiger hat im Strafverfahren eine sehr bestimmende Rolle. Als Verteidiger habe ich ein Recht auf Akteneinsicht und werde für Sie die komplette Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht übernehmen. Sollte es zu einem Gerichtstermin kommen, bin ich dort an Ihrer Seite und setze mich für Ihre Rechte ein und befrage etwa auch die Zeugen des Falles. Gerade wenn es richtig ist, keine Aussage zu machen, ist ein Verteidiger unverzichtbar, denn wie sonst sollte ohne Ihre Aussage Ihre Sichtweise des in Rede stehenden Vorfalls zur Sprache kommen?
Sollte ich einen Vernehmungstermin bei der Polizei wahrnehmen?
Keinesfalls. Als Beschuldigter im Strafverfahren müssen Sie zu einem Vernehmungstermin nicht erscheinen und sollten das auch nicht tun. Wenn es etwas zur Sache zu sagen gibt (oder etwa ein Geständnis der richtige Weg ist, weil Sie über die übrigen Beweismittel ohnehin überführt werden würden), dann kann das viel besser zu einem späteren Zeit nach Akteneinsicht über mich als Ihren Rechtsanwalt geschehen.
Kann ich im Strafverfahren so etwas wie Prozesskostenhilfe bekommen?
Für Verdächtige in Strafverfahren ist keine staatliche Leistung vorgesehen. Allerdings muss der Staat die Kosten eines Rechtsanwalts des Verdächtigen unter Umständen übernehmen. Ich werde dann dem Verdächtigen, der mich zuvor beauftragt hat, auf meinen Antrag hin als "Pflichtverteidiger" beigeordnet mit der Folge, dass Anwaltsgebühren vom Staat übernommen werden. Ob in Ihrem Fall eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich ist, können wir Ihnen sagen - sprechen Sie uns einfach an!
Was bedeutet es, dass mir ein Rechtsanwalt als Verteidiger "beigeordnet" wird, und was bedeutet der Begriff "Pflichtverteidiger"?
Das Gesetz regelt, dass bei manchen Tatvorwürfen der Beschuldigte zwingend einen Rechtsanwalt haben muss ("Pflichtverteidiger"). Auch dann können Sie den Rechtsanwalt selbst aussuchen, und ich beantrage dann, dass ich Ihnen beigeordnet werde. Nur, wenn Sie nicht selbst einen Rechtsanwalt beauftragen, wird das Gericht jemanden für Sie bestimmen. Wenn Sie für die Auswahl des Rechtsanwalts nur ganz wenig Zeit hatten (etwa nach einer Festnahme), können Sie innerhalb von 3 Wochen den Pflichtverteidiger noch wechseln.
Ist es nicht eine Art von "Schuldeingeständnis", wenn ich sofort einen Rechtsanwalt beauftrage?
Keinesfalls. Alle Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter sind Profis und wissen daher, dass JEDER Beschuldigte, egal ob der Tatvorwurf zutrifft oder nicht, mehr als gut beraten ist, umgehend einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu beauftragen. Ein Rückschluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Tatbegehung ergibt sich daraus für niemanden.
Ein Freund / Bekannter / Verwandter ist festgenommen worden. Wie kann ich helfen?
Nach einer Festnahme ist es sehr hilfreich, wenn Sie für den Festgenommenen einem Rechtsanwalt Bescheid geben, der sich dann bei Polizei oder Gericht als Verteidiger des Beschuldigten melden kann. Ihnen selbst entstehen dadurch keine Kosten.